Finger weg von DMAA
Von Wilfried Dubbels
Die US-Amerikanische Lebensmittelbehörde (FDA) hat entschieden, dass 1,3 Dimethylamylamin (DMAA) kein diätetisches Lebensmittel ist und nicht in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden darf.
Auf dem internationalen Markt findet man immer aber noch DMAA, das von verschiedenen Anbietern auch unter der
Tarnbezeichnung Geraniumextrakt als Ephedrinersatz in Fatburner Produkten illegal angeboten wird. Ebenfalls viele Pre-Workout-Booster enthalten diese Substanz unter der getarnten Bezeichnung als
Ephedrinersatz. Auf verschiedenen Internetseiten wird 1.3-Dimethylamylamin als neues Wundermittel angepriesen und die Wirkung mit der von Phentermin bzw. Ephedrin verglichen.
Dimethylamylamin wurde bereits in den 40er Jahren untersucht und 1944 als Medikament gegen Schnupfen zugelassen, da es die Blutgefäße der Nasenschleimhäute verengt (Hersteller: Eli Lilly).
DMAA ist ein adrenerges Amin und regt wie Ephedrin das Zentrale Nervensystem an. Es wird missbräuchlich genutzt, um körperliche und mentale Energie
freizusetzen. Es soll außerdem den Appetit unterdrücken und die Fettverbrennung steigern. Das Nebenwirkungsprofil entspricht dem des Ephedrins. DMAA ist weder als Supplement noch als perorales
Arzneimittel verkehrsfähig. Aus gesundheitlichen Gründen kann nur davor gewarnt werden, solche Produkte zu „probieren“.
Mehr darüber in meinem Buch "Alles was stark macht (oder auch nicht)"!
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